Beherbergungssteuer der Stadt Erfurt ab 1. Januar 2024
Die Stadt Erfurt erhebt ab dem 01.01.2024 laut neuer Satzung (Beherbergungssteuersatzung — BHStSEF) vom 20.12.2023 eine Beherbergungssteuer. Diese beträgt 5 % vom Übernachtungspreis bei allen Aufenthalten. Ausgenommen sind lediglich Minderjährige (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) und Personen, die zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Erfurt übernachten müssen.
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